Die Kommunalwahl 2026 steht vor der Tür, und wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Zeit für die Briefwahl sehr knapp wird. In § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO (Gemeinde-Landkreis-Wahlordnung) ist geregelt, dass wir die Briefwahlunterlagen erst ab 16. Februar 2026 (20. Tag vor der Wahl) versenden dürfen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für mögliche Verzögerungen bei der Postübermittlung übernehmen können. Falls Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie Ihre Wahlunterlagen direkt im Einwohnermeldeamt ab 16. Februar 2026 abholen. Alternativ haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, Ihre Stimme am Wahltag den 08. März 2026 direkt im Wahllokal abzugeben.
Achten Sie auch darauf, dass Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig bei uns ankommen oder nutzen Sie die genannten Alternativen, um Ihre Stimmen abzugeben.
