Klimaschutz
Kommunale Wärmeplanung
Im Rahmen der Klimaschutzbemühungen der Bundesregierung wurde ein Klimaschutzgesetz festgelegt. Jede Kommune in Deutschland ist dazu verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung wurde die energielenker projects GmbH von den Alpsee Grünten Gemeinden (Stadt Sonthofen, Stadt Immenstadt, Gemeinde Blaichach, Gemeinde Burgberg und Gemeinde Rettenberg beauftragt). Für die kommunale Wärmeplanung werden die Situation vor Ort analysiert, Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme ermittelt, ein Zielszenario erstellt, das Gemeindegebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt und Maßnahmen für die Wärmewendestrategie entwickelt.
Auslegung des Kommunalen Wärmeplans gemäß § 13 Abs. 4 WPG
Der kommunale Wärmeplan der Kommunen Immenstadt, Sonthofen, Burgberg, Blaichach und Rettenberg dokumentiert die strategische Ausrichtung hin zu einer zukunftsfähigen, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung der Region. Im Rahmen des Erstellungsprozesses des gemeinsamen Kommunalen Wärmeplans steht nun der nächste Schritt an.
Die Planungsunterlagen werden gemäß § 13 Abs. 4 WPG zur analogen Einsichtnahme öffentlich in den einzelnen Gemeinden ausgelegt und werden zusätzlich digital auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinden zur Verfügung gestellt.
Die zur Auslegung gebrachten Planungsunterlagen enthalten für alle Gemeinden unter anderem die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete mit Zielszenario und Umsetzungsstrategie. Für jedes ausgewiesene Teilgebiet wurde eine detaillierte Analyse in Form eines Energieplan-Steckbriefs erstellt. Dieser umfasst eine Bestandsaufnahme, eine Potenzialanalyse, ein Zielszenario sowie Handlungsempfehlungen. Die Gebiete wurden entsprechend ihrer Eignung für eine netzgebundene oder dezentrale Wärmeversorgung technisch und wirtschaftlich klassifiziert. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die kommunale Wärmeplanung einem dynamischen Prozess unterliegt. Auch in dezentral ausgewiesenen Gebieten können sich verändernde Rahmenbedingungen die Realisierung von Wärmenetzen ermöglichen.
Stellungnahmen und Anregungen können bis zum 26.02.2026 eingereicht werden.
Sie können elektronisch an den jeweiligen Ansprechpartner der Gemeinde unter den unten angegebenen E-Mail-Adressen gesendet werden. Alternativ ist eine schriftliche Einreichung beim jeweiligen Rathaus möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei einer Übermittlung per Post die jeweiligen Postlaufzeiten und stellen Sie eine rechtzeitige Absendung sicher.
Gemeinde Blaichach: herbert.hanser@blaichach.de
Gemeinde Burgberg: herbert.hanser@burgberg.de
Stadt Immenstadt: wärmeplanung@immenstadt.de
Gemeinde Rettenberg: bauamt@rettenberg.de
Stadt Sonthofen: klimaschutz@sonthofen.de
Wichtiger Hinweis:
Auch wenn der Begriff „Kommunale Wärmeplanung“ es anders vermuten lässt: Der Wärmeplan ist keine konkrete Planung, sondern muss vielmehr als eine Analyse mit Handlungsempfehlungen verstanden werden. Die ermittelten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete unterliegen keiner Umsetzungsverpflichtung, sondern zeigen lediglich auf, wo ein Wärmenetz auf Grund ingenieurstechnischer Kriterien möglich ist. Ob dort tatsächlich ein Wärmenetz umgesetzt werden kann, muss in einer nachfolgenden vertiefenden Machbarkeitsstudie untersucht werden. Daher können aktuell keine verbindlichen Aussagen über die Realisierung von Wärmenetzen getroffen werden. Der Wärmeplan liefert eine wichtige Datengrundlage für tiefergehende Detailuntersuchungen.




