Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Im Rahmen von Bauleitplanverfahren (z. B. bei der Aufstellung eines Bebauungsplans) ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, sowohl die Öffentlichkeit als auch die zuständigen Fachbehörden am Verfahren zu beteiligen.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken einzubringen.

Die Behördenbeteiligung dient dazu, dass Fachstellen – wie z. B. Umwelt- oder Verkehrsbehörden – Stellungnahmen abgeben können, damit ihre Belange in der Planung berücksichtigt werden.

Ziel beider Beteiligungen ist ein transparentes Verfahren und eine sorgfältige Abwägung aller Interessen.