Aufgaben und Zuständigkeiten des Bauamtes

Das Bauamt einer Gemeinde sorgt für die nachhaltige und ordnungsgemäße Entwicklung des Ortsbildes. Es übernimmt Aufgaben in der Stadtplanung, Bauordnung und Bauverwaltung und stellt sicher, dass bauliche Maßnahmen den rechtlichen Vorgaben und den Bedürfnissen der Bürger entsprechen.

Zu den Hauptaufgaben zählen die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben, die Überwachung von Bebauungsplänen sowie die Beratung von Bauherren und Bürgern zu baurechtlichen Fragen. Das Bauamt begleitet die Bauleitplanung, entwickelt Flächennutzungs- und Bebauungspläne und stellt sicher, dass die Gemeinde ihren Raum optimal nutzt.

Es prüft auch Fördermöglichkeiten für Projekte und arbeitet mit der Kämmerei an finanziellen Aspekten zusammen. Zudem kümmert sich das Bauamt um umweltschutzrechtliche Aufgaben wie das Ökokonto und wasserrechtliche Genehmigungen.

Das Bauamt sorgt dafür, dass die bauliche Entwicklung der Gemeinde effizient, rechtssicher und nachhaltig erfolgt.

Digitaler Bauantrag

Seit dem 01.07.2023 besteht die Möglichkeit, Bauanträge sowie weitere baurechtliche Anträge beim Landratsamt Oberallgäu direkt in digitaler Form über das BayernPortal einzureichen.

Damit verbunden ist auch ein grundsätzlich anderer Ablauf als bisher. Denn nicht nur die digitalen Anträge, sondern auch Anträge, die nach wie vor in Papierform gestellt werden, müssen bis auf wenige Ausnahmen ab dem 01.07.2023 nicht mehr über die Gemeinde sondern direkt beim Landratsamt Oberallgäu eingereicht werden. Hierzu füge ich Ihnen in der Anlage eine vom Landratsamt erstellte Übersicht über die unterschiedlichen Antragsarten bei.

Bei Fragen zum digitalen Bauantrag können Sie sich per E-Mail an bauamtdigital(at)lra-oa.bayern.de wenden.

Weitere Informationen des Bauamtes

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