Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Oberallgäu hat die Bodenrichtwerte für unbebautes baureifes Land sowie für Flächen der Landwirtschaft – Grünland – zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt.
Die Bodenrichtwerte liegen gemäß den gesetzlichen Vorgaben einen Monat lang öffentlich aus und können im Bauamt der Gemeinde eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter „Bauamt“ veröffentlicht und werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Was sind Bodenrichtwerte?
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebietes. Sie dienen als Orientierung für die Wertermittlung und werden vom Gutachterausschuss auf Grundlage tatsächlich erzielter Kaufpreise ermittelt. Sie stellen Durchschnittswerte dar und berücksichtigen nicht die individuellen Besonderheiten eines einzelnen Grundstücks.
Nach Abschluss der Veröffentlichung können die aktuellen Bodenrichtwerte zudem gebührenfrei über den BayernAtlas unter bodenrichtwerte.bayern.de abgerufen werden.
