bewölkt, 12 Grad

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Standesamt oder Jugendamt gebührenfrei erfolgen, die Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes ist erforderlich.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen bei der Anerkennung vor der Geburt des Kindes:

Für die Anerkennungserklärung des Vaters:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Vaters

Für die Zustimmungserklärung der Mutter

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • sollte die Zustimmung getrennt von der Anerkennung des Vaters erfolgen: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters. Die Anerkennung wird erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.

Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung nach Geburtsbeurkundung des Kindes ist zusätzlich zu den o.g. Unterlagen noch die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer vorzulegen.

Weitere Informationen und Dokumente

Wir verwenden Cookies
Wir und unsere Partner verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dabei können personenbezogene Daten wie Browserinformationen erfasst und analysiert werden. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu. Durch Klicken auf „Einstellungen“ können Sie eine individuelle Auswahl treffen und erteilte Einwilligungen für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen  ·  Datenschutzerklärung  ·  Impressum
zurück
Cookie-Einstellungen
Cookies die für den Betrieb der Webseite unbedingt notwendig sind. weitere Details
Website
Verwendungszweck:

Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können. Das Cookie »TraminoCartSession« dient zur Speicherung des Warenkorbs und der Gefällt-mir Angaben auf dieser Website. Das Cookie »TraminoSession« dient zur Speicherung einer Usersitzung, falls eine vorhanden ist. Das Cookie »Consent« dient zur Speicherung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Cookies. Diese Cookies werden von Gemeinde Rettenberg auf Basis des eingestezten Redaktionssystems angeboten. Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Cookies die wir benötigen um den Aufenthalt auf unserer Seite noch besser zugestalten. weitere Details
Google Analytics
Verwendungszweck:

Cookies von Google für die Generierung statischer Daten zur Analyse des Website-Verhaltens.

Anbieter: Google LLC (Vereinigte Staaten von Amerika)

Verwendete Technologien: Cookies

verwendete Cookies: ga, _gat, gid, _ga, _gat, _gid,

Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 730 Tage gespeichert.

Datenschutzhinweise: https://policies.google.com/privacy?fg=1

Externe Videodienste
Verwendungszweck:

Cookies die benötigt werden um YouTube Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Google LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 179 Tage gespeichert.
Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de

Cookies die benötigt werden um Vimeo Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Vimeo LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy