Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Standesamt oder Jugendamt gebührenfrei erfolgen, die Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes ist erforderlich.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bei der Anerkennung vor der Geburt des Kindes:
Für die Anerkennungserklärung des Vaters:
Für die Zustimmungserklärung der Mutter
Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung nach Geburtsbeurkundung des Kindes ist zusätzlich zu den o.g. Unterlagen noch die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer vorzulegen.