Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, muss dies persönlich vor dem Standesbeamten beim Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erklären.
Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen und wenn möglich die Taufurkunde (zumindest muss der Ort der Taufe und das Pfarramt bekannt sein).
Die Gebühr beträgt 35,00 € und muss direkt entrichtet werden.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.kirchenaustritt.de/bayern