Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat, anzumelden.
Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig:
1. Personalausweis oder Reisepass
2. Erweiterte Melderegisterauskunft der Meldebehörde.
3. Beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes).
Ist der Geburts- bzw. Wohnort in Bayern werden die Unterlagen in der Regel vom Standesbeamten angefordert!
Sollten sie schon gemeinsame Kinder haben, so ist je eine Geburtsurkunde vorzulegen, in der beide Eltern eingetragen sind.
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, ist zusätzlich folgendes vorzulegen:
Nachweis über die letzte Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft (Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Auflösung).
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe sind alle früheren Ehen/eingetragenen Lebenspartnerschaften anzugeben.
Ist die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen worden, so ist u. U. auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen oder Lebenspartnerschaften nachzuweisen.
Bei Anmeldung mit ausländischer Beteiligung ist ein umfangreiches Beratungsgespräch erforderlich, bitte melden Sie sich hierzu vorher telefonisch an (08327/920-16).
Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Näheres erfahren Sie hierzu bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Staates. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt das Standesamt dieselben Unterlagen wie zur Anmeldung der Eheschließung.