Trinkwasserversorgung & Aufgaben des WasserwartsWasserversorgung
Die Gemeinde trägt eine zentrale Verantwortung für eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung. Der Wasserwart ist hierbei zuständig für die technische Betreuung, Überwachung und Dokumentation aller Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung.
Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:
Die Umsetzung der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) im Trinkwasserbereich
Die Mitwirkung bei Planung, Bau, Organisation und Unterhalt aller Anlagen, Bauwerke und Leitungen der Wasserversorgung
Die Überwachung und Abnahme von Neuanschlüssen und Änderungen an Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen
Die Beratung bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, insbesondere im Straßen- und Kanalbau
Die Pflege und Verwaltung von Bestandsplänen sowie das Erstellen von Planauskünften
Die technische Beratung beim Betrieb des gemeindlichen Freibads
Der Unterhalt der gemeindlichen Löschwasserbehälter
Darüber hinaus übernimmt der Wasserwart alle weiteren Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Instandhaltung der Trinkwasserversorgung stehen.