Trinkwasserversorgung & Aufgaben des WasserwartsWasserversorgung

Die Gemeinde trägt eine zentrale Verantwortung für eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung. Der Wasserwart ist hierbei zuständig für die technische Betreuung, Überwachung und Dokumentation aller Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung.

Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Die Umsetzung der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) im Trinkwasserbereich

  • Die Mitwirkung bei Planung, Bau, Organisation und Unterhalt aller Anlagen, Bauwerke und Leitungen der Wasserversorgung

  • Die Überwachung und Abnahme von Neuanschlüssen und Änderungen an Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen

  • Die Beratung bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, insbesondere im Straßen- und Kanalbau

  • Die Pflege und Verwaltung von Bestandsplänen sowie das Erstellen von Planauskünften

  • Die technische Beratung beim Betrieb des gemeindlichen Freibads

  • Der Unterhalt der gemeindlichen Löschwasserbehälter

Darüber hinaus übernimmt der Wasserwart alle weiteren Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Instandhaltung der Trinkwasserversorgung stehen.

 

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