Rentenamt

Bei Fragen rund um ihre Altersvorsorge und Rentenansprüche wenden Sie sich an das Rentenamt. Es unterstützt Sie dabei, Ihre Rentenansprüche zu klären, Anträge zu stellen und alle notwendigen Formalitäten zu erledigen. Zu den zentralen Aufgaben des Rentenamtes gehören:

  • Klärung des Versicherungsverlaufes
  • Beratung zu verschiedenen Rentenarten, wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente
  • Unterstützung bei der Antragstellung 

Die verschiedenen Rentenanträge können Sie hier herunterladen. Anträge auf Kontenklärung (V100), Kindererziehung (V800), freiwillige Beitragszahlung (V60) finden Sie hier.

Frau Ingrid Fuchs steht Ihnen bei all Ihren Fragen gerne zur Verfügung. Wir bitten hierzu um vorherige Terminvereinbarung. 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Belange rund um die gemeindlichen Friedhöfe. Zu ihren Aufgaben gehören die Vergabe von Grabstätten, die Organisation und Genehmigung von Bestattungen sowie die Pflege und Verwaltung der Friedhofsanlagen. Sie unterstützt Angehörige bei der Auswahl der Grabart, berät zu rechtlichen Vorgaben und sorgt für einen würdevollen Rahmen der letzten Ruhe.

 

 

Satzungen

Standesamt

Das Standesamt ist für alle Angelegenheiten rund um das Personenstandswesen zuständig. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Beurkundung und Dokumentation wichtiger Lebensereignisse sowie die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anliegen. Zu den Kernaufgaben zählen:

  • Eheschließungen
  • Kirchenaustritte
  • Urkundenanforderungen
  • Vaterschaftsanerkennungen

Das Team des Standesamtes steht Ihnen bei all diesen Anliegen gerne beratend zur Seite und sorgt dafür, dass alles reibungslos verläuft. 

Mehr Informationen zu den aufgeführten Punkten finden Sie im nächsten Abschnitt.

Eheschließung

Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat, anzumelden.

Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Melderegisterauskunft der Meldebehörde.
  • Beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes).

Ist der Geburts- bzw. Wohnort in Bayern werden die Unterlagen in der Regel vom Standesbeamten angefordert!

Sollten sie schon gemeinsame Kinder haben, so ist je eine Geburtsurkunde vorzulegen, in der beide Eltern eingetragen sind.

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, ist zusätzlich folgendes vorzulegen:
Nachweis über die letzte Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft (Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Auflösung).

Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe sind alle früheren Ehen/eingetragenen Lebenspartnerschaften anzugeben.
Ist die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen worden, so ist u. U. auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen oder Lebenspartnerschaften nachzuweisen.

Bei Anmeldung mit ausländischer Beteiligung ist ein umfangreiches Beratungsgespräch erforderlich, bitte melden Sie sich hierzu vorher telefonisch an (08327/920-16).

Heirat im Ausland

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Näheres erfahren Sie hierzu bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Staates. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt das Standesamt dieselben Unterlagen wie zur Anmeldung der Eheschließung.

Kirchenaustritt

Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, muss dies persönlich vor dem Standesbeamten beim Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erklären. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen und wenn möglich die Taufurkunde (zumindest muss der Ort der Taufe und das Pfarramt bekannt sein). Die Gebühr beträgt 35,00 € und muss direkt entrichtet werden. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist. Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.kirchenaustritt.de/bayern

Urkundenanforderung

Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • persönliche Abholung gegen Bar- oder EC-Kartenzahlung und unter Vorlage eines gültigen Ausweises im Rathaus, Bichelweg 2, Zimmer Nr. 002, EG
  • Anforderung per Post mit 12,00 € in bar oder vorheriger Überweisung
  • Anforderung telefonisch (08327/920-16) oder per E-Mail (standesamt@rettenberg.de) und vorheriger Überweisung.

Die Gebühr je Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde beträgt 12,00 €. 
Urkunden für die Rentenversicherung sind kostenfrei, hier muss uns ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

Bankverbindung der Gemeinde Rettenberg:
Sparkasse Allgäu 
IBAN: DE43 7335 0000 0000 2000 06
BIC: BYLADEM1ALG

Sobald die Anforderung und das Geld eingegangen sind, wird Ihnen die Urkunde auf dem Postweg zugestellt.

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Standesamt oder Jugendamt gebührenfrei erfolgen, die Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes ist erforderlich.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen bei der Anerkennung vor der Geburt des Kindes:

Für die Anerkennungserklärung des Vaters:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Vaters

Für die Zustimmungserklärung der Mutter

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • sollte die Zustimmung getrennt von der Anerkennung des Vaters erfolgen: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters. Die Anerkennung wird erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.

Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung nach Geburtsbeurkundung des Kindes ist zusätzlich zu den o.g. Unterlagen noch die Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer vorzulegen.

Ansprechpartnerin

Eheschließung mit Blick auf die Allgäuer Alpen