Kämmerei

Die Kämmerei ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen der Gemeinde. Sie erfasst und überwacht die Einnahmen und Ausgaben, erstellt den Haushaltsplan, sorgt für eine ordnungsgemäße Verwendung der Gelder und trägt dazu bei, die finanzielle Stabilität der Gemeinde zu gewährleisten. Zudem bearbeitet die Kämmerei auch die Versicherungen und die Zweitwohnungsteuer. Damit unterstützt die Kämmerei die Gemeinde dabei, ihre Aufgaben zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.

Steueramt

Das Steueramt ist ein zentraler Bestandteil der Gemeindeverwaltung und übernimmt die verantwortungsvolle Aufgabe, kommunale Steuern, Beiträge und Gebühren festzusetzen, zu verwalten und zu erheben. Es trägt damit wesentlich zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und zur Aufrechterhaltung der kommunalen Infrastruktur bei.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Steueramts gehören insbesondere:

  • Grundsteuer: Die Grundsteuer wird für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben. Das Steueramt ist für die Veranlagung zuständig und steht Eigentümerinnen und Eigentümern bei Fragen zur Verfügung – etwa bei Änderungen von Eigentumsverhältnissen, Nutzungsarten oder bei der Umsetzung der Grundsteuerreform.
  • Gewerbesteuer: Unternehmen und gewerblich Tätige im Gemeindegebiet unterliegen der Gewerbesteuer. Das Steueramt übernimmt die Festsetzung auf Grundlage der vom Finanzamt übermittelten Messbeträge und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung.
  • Hundesteuer: Wer einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen bei der Gemeinde anzumelden. Das Steueramt kümmert sich um die Registrierung, die Erhebung der Hundesteuer und die Ausstellung entsprechender Hundemarken.
  • Verbrauchsgebühren: Dazu zählen unter anderem Gebühren für Wasser, Abwasser und Abfallentsorgung. Das Steueramt ist für die korrekte Erhebung und Abrechnung dieser Gebühren verantwortlich und sorgt für eine transparente und nachvollziehbare Kostenverteilung.
  • Fremdenverkehrsabgabe: Betriebe, die vom Tourismus profitieren – wie z. B. Beherbergungsbetriebe oder gastronomische Einrichtungen – leisten einen Beitrag zur Finanzierung touristischer Infrastrukturen. Das Steueramt erhebt die Abgabe und steht bei Fragen zur Abgabepflicht und Berechnung zur Verfügung.
  • Zweitwohnungssteuer: Personen, die in der Gemeinde eine Nebenwohnung unterhalten, sind verpflichtet, hierfür Zweitwohnungssteuer zu entrichten. Das Steueramt ist für die Festsetzung zuständig und prüft die Steuerpflicht im Einzelfall.

 

 

 

 

 

 

Das Steueramt ist Ihre kompetente Anlaufstelle bei allen Fragen rund um diese Themen und steht bei Unklarheiten gerne beratend zur Seite.

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