ABWASSERABGABE

Alle Grundstückseigentümer werden zur Zahlung einer Abwasserabgabe herangezogen, die das auf dem Grundstück anfallende häusliche Abwasser nicht einer Kläranlage zuführen, sondern in ein Gewässer einleiten oder versickern. Diese Abgabe wird vom Staat zweckgebunden zur Finanzierung von Abwasseranlagen verwendet. Für die Grundstückseigentümer besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, sich von der Abgabepflicht befreien zu lassen, soweit das gesamte Abwasser nachweislich in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt und der Fäkalschlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage (in der Regel Kläranlage) zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt wird. Soweit diese Befreiungsvoraussetzungen vorliegen, können die Grundstückseigentümer die Freistellung von der Abwasserabgabe 2024 bis spätestens 03. Februar 2025 bei der Kämmerei Rettenberg, Zimmer Nr. 004, beantragen. Zur Antragstellung ist zwingend die Rechnung des gewerblichen Abfuhrunternehmers aus dem Jahr 2024 bzw. das/die Wartungsprotokoll(e) des Jahres 2024 vorzulegen, damit der Nachweis der ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung geführt werden kann. Achtung: Davon betroffen sind auch die Anwesen, die ihre Kleinkläranlage auf den aktuellen technischen Stand nachgerüstet haben (Stichwort: Biologische Kleinkläranlage – RZKKA Förderung) Hinweis: Grundstückseigentümer, die Fäkalschlamm auf landwirtschaftliche Böden ausbringen bzw. ausbringen lassen, erfüllen nicht die Befreiungsvoraussetzungen. Anträge auf Befreiung können in diesen Fällen nicht gestellt werden. Wir dürfen ganz besonders darauf hinweisen, dass die Abwasserabgabe 2024, 17,90 Euro pro Haupt- und Nebenwohnsitznehmer mit Stand 30. Juni 2023 beträgt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon 08327 920-20, oder per E-Mail an j.schaefer@rettenberg.de zur Verfügung.